AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten für alle von NRTH erbrachten Dienstleistungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten für alle von NRTH (“NRTH”, “wir”, “uns”) erbrachten Dienstleistungen.
1. Begriffsbestimmungen
- Vertrag: jede Vereinbarung zwischen NRTH und dem Auftraggeber über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Angeboten, Kostenvoranschlägen, Leistungsbeschreibungen (Statements of Work) und Retainer-Vereinbarungen.
- Auftraggeber: jede juristische oder natürliche Person, die in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit handelt und mit NRTH einen Vertrag schließt.
- Dienstleistungen: alle von NRTH erbrachten Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Advertising, Media Buying, Performance Marketing, kreative Produktion, Strategie, Consulting, Automatisierung und damit verbundene Dienstleistungen.
- Deliverables: die konkreten Arbeitsergebnisse, die von NRTH für den Auftraggeber im Rahmen eines Vertrags erstellt werden, wie etwa Werbe-Creatives, Texte, Landingpages und Berichte.
- Plattformen: Werbe-, Analyse- oder Technologieplattformen Dritter, die bei der Erbringung der Dienstleistungen genutzt werden, wie etwa Meta, Google, TikTok und vergleichbare Dienste.
2. Anwendungsbereich
2.1 Diese AGB gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Vorschläge und Verträge zwischen NRTH und dem Auftraggeber.
2.2 Die Geltung etwaiger allgemeiner Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich zurückgewiesen.
2.3 Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, sofern sie schriftlich vereinbart wurden.
2.4 NRTH erbringt Dienstleistungen ausschließlich für Geschäftskunden (B2B). Diese AGB sind nicht für Verbraucher bestimmt.
2.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt wirksam. Die nichtige Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem verfolgten Zweck möglichst nahekommt.
3. Angebote und Zustandekommen des Vertrags
3.1 Alle Angebote und Kostenvoranschläge sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig und freibleibend.
3.2 Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber ein Angebot schriftlich (einschließlich per E-Mail) annimmt oder sobald NRTH auf Wunsch des Auftraggebers mit der Erbringung der Dienstleistungen beginnt.
3.3 Einschätzungen von Ergebnissen, Budgets, Zeitplänen oder Leistungskennzahlen in Angeboten sind ausschließlich indikativ und stellen keine Garantien dar.
4. Erbringung der Dienstleistungen
4.1 NRTH erbringt die Dienstleistungen mit der erforderlichen Sorgfalt und Fachkompetenz. Sämtliche Verpflichtungen von NRTH sind Bemühensverpflichtungen und keine Erfolgsverpflichtungen.
4.2 NRTH garantiert kein bestimmtes Ergebnis, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Werbeleistung, Return on Ad Spend (ROAS), Kosten pro Lead oder Akquisition, Lead-Volumen oder Lead-Qualität, Konversionsraten, Rankings, Reichweite oder Umsatz.
4.3 NRTH ist berechtigt, bei der Erbringung der Dienstleistungen Dritte hinzuzuziehen.
4.4 Von NRTH mitgeteilte Zeitpläne sind indikativ und stellen keinesfalls Fixtermine dar, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
5. Werbeplattformen und Mediabudget
5.1 Kampagnen werden durchgeführt (a) über Werbekonten, Pixel und zugehörige Assets, die vom Auftraggeber bereitgestellt werden, oder (b) über Werbekonten, Pixel, Business Manager, Datensätze und zugehörige Assets, die im Eigentum von NRTH stehen und von NRTH verwaltet werden, wie im jeweiligen Vertrag vereinbart. In beiden Fällen werden die Mediakosten von den Plattformen unmittelbar der eigenen Zahlungsmethode des Auftraggebers in Rechnung gestellt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, und der Auftraggeber ist jederzeit für die Zahlung der Mediakosten an die Plattformen verantwortlich.
5.2 Alle Werbekonten, Pixel, Business Manager, Datensätze, Conversion-APIs, Zielgruppen, Kampagnenstrukturen, historischen Kampagnendaten und Machine-Learning-Optimierungen, die in im Eigentum von NRTH stehenden Assets aufgebaut wurden, bleiben jederzeit ausschließliches Eigentum von NRTH, auch nach Beendigung des Vertrags. Der Auftraggeber erwirbt keinerlei Anspruch auf Übertragung, Zugang zu oder fortgesetzte Nutzung solcher Assets oder der darin enthaltenen Daten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beendigung stellt NRTH dem Auftraggeber einen angemessenen Export der Kampagnen-Performance-Berichte in Bezug auf die Kampagnen des Auftraggebers zur Verfügung.
5.3 Soweit der Auftraggeber seine eigenen Werbekonten, Pixel und zugehörigen Assets bereitstellt, bleiben diese Eigentum des Auftraggebers. Auf die Kampagnenstrukturen, Methoden und das Know-how, die NRTH innerhalb solcher Assets des Auftraggebers anwendet, findet Ziffer 9.2 Anwendung.
5.4 Der Auftraggeber erkennt an, dass die Dienstleistungen von Plattformen abhängen, über die NRTH keine Kontrolle hat. NRTH ist nicht verantwortlich oder haftbar für:
- Ablehnung, Zurückweisung oder Entfernung von Anzeigen, Konten oder Assets durch eine Plattform;
- Sperrung, Beschränkung oder Beendigung von Werbekonten, Seiten, Pixeln oder Business Managern;
- Änderungen von Richtlinien, Algorithmen, Auktionsdynamiken, Preisen, Funktionen oder APIs von Plattformen;
- Verlust oder Verschlechterung von Tracking-, Attributions- oder Messmöglichkeiten (einschließlich Änderungen im Zusammenhang mit Betriebssystemen, Browsern, Cookies oder Datenschutzvorschriften);
- Ausfallzeiten, Fehler oder Datenverluste auf Seiten einer Plattform.
5.5 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass sein Unternehmen, seine Produkte, Dienstleistungen, Angebote und Aussagen den geltenden Gesetzen und Vorschriften sowie den Richtlinien der Plattformen entsprechen. NRTH ist berechtigt, Arbeiten an Kampagnen abzulehnen oder auszusetzen, die nach ihrer angemessenen Einschätzung gegen Gesetze und Vorschriften oder die Richtlinien der Plattformen verstoßen.
5.6 Bei Beendigung des Vertrags bleibt der Auftraggeber Eigentümer der Werbekonten und zugehörigen Assets, die er selbst bereitgestellt hat, und NRTH wird in angemessenem Umfang bei der Übertragung des Zugangs zu diesen Assets des Auftraggebers mitwirken. Im Eigentum von NRTH stehende Assets gemäß der Beschreibung in Ziffer 5.2 sind von jeder Übertragung ausgeschlossen.
6. Pflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber stellt NRTH rechtzeitig alle Informationen, Materialien, Zugänge (einschließlich zu Werbekonten, Websites, Analyse und Tracking), Freigaben und Rückmeldungen zur Verfügung, die für die Erbringung der Dienstleistungen vernünftigerweise erforderlich sind.
6.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass alle von ihm bereitgestellten Materialien (einschließlich Marken, Bilder, Videos, Texte, Produktdaten und Kundendaten) korrekt sind und keine Rechte Dritter verletzen, und stellt NRTH von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
6.3 Verzögert sich die Erbringung der Dienstleistungen, weil der Auftraggeber seinen Pflichten nicht nachkommt, verlängern sich etwaige vereinbarte Zeitpläne entsprechend, und NRTH ist berechtigt, die daraus entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Vereinbarte Vergütungen, einschließlich Retainer-Vergütungen, bleiben während einer solchen Verzögerung geschuldet.
7. Vergütung und Zahlung
7.1 Alle Vergütungen verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und, sofern nicht anders vereinbart, ohne Mediakosten, Kosten Dritter, Softwarelizenzen sowie Stock- oder Produktionskosten.
7.2 NRTH stellt Retainer-Vergütungen monatlich im Voraus und Projektvergütungen gemäß dem jeweiligen Angebot in Rechnung. NRTH ist berechtigt, vor Aufnahme der Arbeiten eine Vorauszahlung zu verlangen.
7.3 Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum, ohne jegliches Recht des Auftraggebers zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
7.4 Zahlt der Auftraggeber nicht rechtzeitig, gerät er von Rechts wegen in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt schuldet der Auftraggeber die gesetzlichen Handels-/Verzugszinsen nach anwendbarem Recht sowie außergerichtliche Beitreibungskosten.
7.5 NRTH ist berechtigt, die Dienstleistungen auszusetzen, einschließlich der Pausierung von Kampagnen, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug ist. NRTH haftet nicht für Schäden, die aus einer solchen Aussetzung entstehen.
7.6 NRTH ist berechtigt, ihre Vergütungen jährlich anzupassen. Bei laufenden Retainer-Vereinbarungen werden Vergütungsanpassungen mindestens einen Monat im Voraus angekündigt.
8. Laufzeit und Beendigung
8.1 Verträge für ein festes Projekt enden mit Abschluss des Projekts. Retainer-Verträge werden für die im Angebot genannte Anfangslaufzeit geschlossen und verlängern sich anschließend, sofern nicht anders vereinbart, jeweils um aufeinanderfolgende Zeiträume von einem Monat.
8.2 Nach der Anfangslaufzeit kann jede Partei einen Retainer-Vertrag schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Kalendermonat kündigen.
8.3 Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden, wenn die andere Partei eine wesentliche Vertragspflicht zu vertreten hat und die Verletzung nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Mahnung behebt, oder im Falle der Insolvenz, des Zahlungsaufschubs oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs der anderen Partei.
8.4 Bei Beendigung werden alle Beträge, die für bis zum Beendigungsdatum erbrachte Dienstleistungen geschuldet werden, sofort fällig. Im Voraus gezahlte Retainer-Vergütungen für Zeiträume nach dem wirksamen Beendigungsdatum werden anteilig erstattet, außer im Falle einer Beendigung durch NRTH aus wichtigem Grund gemäß Ziffer 8.3.
9. Geistiges Eigentum
9.1 Nach vollständiger Zahlung aller aufgrund des Vertrags geschuldeten Beträge überträgt NRTH die Rechte des geistigen Eigentums an den speziell für den Auftraggeber erstellten Deliverables auf den Auftraggeber, soweit solche Rechte übertragbar sind und von NRTH gehalten werden.
9.2 NRTH behält alle Rechte an ihren Methoden, ihrem Know-how, ihren Tools, Templates, ihrer Software, ihren Frameworks und ihren generischen Materialien, einschließlich der während des Vertrags entwickelten Verbesserungen. NRTH ist berechtigt, allgemeines Wissen und allgemeine Erfahrung, die für andere Auftraggeber erworben wurden, zu nutzen.
9.3 Deliverables können Inhalte enthalten, die ganz oder teilweise mithilfe von Tools der künstlichen Intelligenz erzeugt wurden. Der Auftraggeber erkennt an, dass (i) der Umfang des Schutzes des geistigen Eigentums für durch KI erzeugte Inhalte nach dem anwendbaren Recht beschränkt oder ungewiss sein kann und (ii) NRTH nicht garantiert, dass solche Inhalte als geistiges Eigentum registrierbar oder schutzfähig sind. Solche Inhalte werden in dieser Hinsicht “wie besehen” (“as is”) geliefert.
9.4 Materialien Dritter (einschließlich Stock-Assets, Schriftarten, Musik und Software) unterliegen den Lizenzbedingungen des jeweiligen Dritten. NRTH überträgt keine Rechte an Materialien Dritter.
9.5 NRTH ist berechtigt, den Namen, das Logo und nicht vertrauliche Kampagnenergebnisse des Auftraggebers in ihr Portfolio und ihre Marketingmaßnahmen aufzunehmen, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht.
10. Geheimhaltung
10.1 Jede Partei behandelt alle nicht öffentlichen Informationen der anderen Partei, die im Zusammenhang mit dem Vertrag erlangt wurden, vertraulich und nutzt sie ausschließlich zur Durchführung des Vertrags.
10.2 Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind, bereits rechtmäßig bekannt waren oder aufgrund des Gesetzes oder einer gerichtlichen Entscheidung offengelegt werden müssen.
10.3 Diese Ziffer bleibt nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von zwei Jahren wirksam.
11. Datenschutz
11.1 Jede Partei hält die anwendbaren Datenschutzgesetze ein, einschließlich der DSGVO.
11.2 Soweit NRTH personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag. In Ermangelung eines gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrags verarbeitet NRTH solche personenbezogenen Daten ausschließlich nach den Weisungen des Auftraggebers, trifft angemessene Sicherheitsmaßnahmen und unterstützt den Auftraggeber, soweit dies nach Art. 28 DSGVO vernünftigerweise erforderlich ist.
11.3 Der Auftraggeber sichert zu, dass er eine gültige Rechtsgrundlage für alle personenbezogenen Daten hat, die er NRTH bereitstellt oder über seine Systeme und Konten zugänglich macht (einschließlich Kundenlisten und Zielgruppen, die für Advertising genutzt werden), und stellt NRTH von Ansprüchen frei, die aus einem diesbezüglichen Versäumnis des Auftraggebers entstehen.
12. Haftung
12.1 Die gesamte kumulierte Haftung von NRTH aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist auf die Vergütungen (ohne Mediakosten und Kosten Dritter) beschränkt, die der Auftraggeber in den drei Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis tatsächlich an NRTH gezahlt hat, höchstens jedoch auf den Betrag, der im jeweiligen Fall aufgrund der Haftpflichtversicherung von NRTH, sofern zutreffend, ausgezahlt wird.
12.2 NRTH haftet nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, einschließlich entgangenen Gewinns, entgangenen Umsatzes, entgangener Einsparungen, Datenverlusts, Verlusts von Goodwill oder Betriebsunterbrechung, ebenso wenig für Schäden, die aus den in Ziffer 5.4 beschriebenen Umständen entstehen.
12.3 NRTH haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige oder unvollständige Informationen oder Materialien verursacht werden, die vom Auftraggeber bereitgestellt wurden, oder durch Entscheidungen, die der Auftraggeber auf der Grundlage von durch NRTH bereitgestellten Berichten oder Ratschlägen getroffen hat.
12.4 Die Beschränkungen in dieser Ziffer gelten nicht im Falle von Vorsatz oder bewusster Leichtfertigkeit der Geschäftsleitung von NRTH.
12.5 Jeder Anspruch gegen NRTH verfällt 12 Monate, nachdem der Auftraggeber von dem Schaden Kenntnis erlangt hat oder vernünftigerweise hätte erlangen müssen.
13. Höhere Gewalt
13.1 NRTH ist nicht zur Erfüllung einer Verpflichtung verpflichtet, wenn sie daran durch höhere Gewalt gehindert wird, einschließlich: Störungen von Plattformen oder anderen Dritten, Internet- oder Hosting-Störungen, Cybervorfällen, Stromausfällen, behördlichen Maßnahmen, Epidemien, Krieg und anderen Umständen außerhalb der angemessenen Kontrolle von NRTH.
13.2 Dauert eine Situation höherer Gewalt länger als 60 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag schriftlich zu beenden, ohne jegliche Verpflichtung zum Schadensersatz. Bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Dienstleistungen bleiben geschuldet.
14. Abwerbeverbot
14.1 Während der Laufzeit des Vertrags und für 12 Monate danach wird der Auftraggeber weder direkt noch indirekt Arbeitnehmer oder Auftragnehmer von NRTH, die an der Erbringung der Dienstleistungen beteiligt sind, ansprechen oder einstellen, außer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von NRTH.
15. Schlussbestimmungen
15.1 NRTH ist berechtigt, diese AGB zu ändern. Geänderte AGB gelten für neue Verträge und, bei laufenden Retainer-Verträgen, einen Monat nach Mitteilung an den Auftraggeber.
15.2 Der Auftraggeber darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von NRTH übertragen.
15.3 Auf den Vertrag und diese AGB findet das Recht der Vereinigten Arabischen Emirate (Dubai) Anwendung.
15.4 Etwaige Streitigkeiten werden ausschließlich dem zuständigen Gericht in Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, vorgelegt, sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes bestimmt.
NRTH
Website: https://nrthagency.com
E-Mail: hello@nrthagency.com
Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen